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§1 Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
- Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse, sonstige Vereinbarungen und Erklärungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, es sei denn, von beiden Seiten wird eine Vertragsurkunde unterzeichnet.
- Sofern es sich um einen Liefervertrag handelt, zu dem mehrere Dokumente gehören, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente folgende Priorität:
1. Unsere Auftragsbestätigung mit allen Ergänzungen
2. Zeichnungen- Detailzeichnungen
- Übersichtszeichnungen
- Normblätter
4. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen
§2 Preise und Zahlungen
- Die Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart ist, ab Werk einschließlich Verladungen, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt bei Inlandslieferungen und -leistungen die Mehrwertsteuer in der bei Rechnungsstellung gültigen Höhe dazu. Verbleibt bei Auslandsgeschäften die Ware im Inland oder wird kein Nachweis über die Ausfuhr erbracht, sind wir berechtigt, Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und sonstige Unkosten nachzuberechnen. Alle außerhalb der Bundesrepublik entstehenden Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
- Tritt zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin eine wesentliche Änderung maßgeblicher Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepaßt werden.
- Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse kostenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Etwa bewilligte Preisnachlässe oder Rabatte kommen bei Zahlungsverzug in Wegfall.
- Eine etwaige Regulierung durch Wechsel, die von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen werden, gewährt keinen Anspruch auf Skonto.
- Treten nach Vertragsabschluß Umstände ein, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt oder werden Zahlungsvereinbarungen oder -bedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Wechselforderungen aus diesem Vertrag sofort fällig zu stellen. Gerät der Kunde in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt, die Waren zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. In den genannten Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Kunde durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
- Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowohl aus laufendem Vertrag sowie aus früheren oder anderen Geschäften. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor dem vertraglich vereinbarten Termin liegt, sind wir zur Berechnung unserer Leistung berechtigt. Bei Versandbereitschaft vor dem vertraglich vereinbarten Termin beginnt die Zahlungsfrist ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Termins zu laufen.
§3 Lieferzeiten, Lieferverzögerungen
- Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist, daß eine vereinbarte Anzahlung termingerecht bei uns eingeht. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluß sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns, den Kunden von dem Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses unverzüglich zu unterrichten.
- Der Kunde kann bei einer Verlängerung der Lieferzeit nach Ziff. 2 vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm eine Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Ferner kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Lieferung der Ware aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder er von uns, nachdem wir in Verzug geraten sind, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis gesetzt hat, daß er die Abnahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehne. Das dem Kunden zustehende Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Kunden verwendbar ist.
- Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.
§4 Gefahrenübergang, Versand
- Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Ausfuhr übernommen haben.
- Bei Lieferungen frei Bestimmungsort gehören das Abladen und die Beseitigung des Verpackungsmaterials nicht zu unseren Leistungen.
- Wir sind zu Teilllieferungen berechtigt.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.
- Die Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus § 6 entgegenzunehmen.
- Schreibt der Vertrag eine Abnahme vor, so ist am letzten Tag der Abnahme ein Bericht zu erstellen und von den Parteien zu unterzeichnen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Annahme zu verweigern. Schreibt der Vertrag eine Abnahme der Ware vor Versand vor, geben wir rechtzeitig Nachricht über den Abnahmetermin. Versäumt der Kunde schuldhaft den Abnahmetermin, so gilt die Ware als abgenommen.
§5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.
- Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 1. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Er verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
- Zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er von uns als Wiederverkäufer gekauft hat, solange die Weiterveräußerung im Zuge seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und unter Eigentumsvorbehalt erfolgt und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.
- Sämtliche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.
- Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zah-lungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so kann die Einziehungsermächtigung widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
- Soweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, daß uns eine entsprechende Sicherheit eingeräumt wird.
§6 Mängel der Ware, Gewährleistung
- Rügen über Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen bei uns schriftlich innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Abnahme bzw. Empfang der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln spätestens 8 Tage nach deren Entdeckung eingehen. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
- Unsere Gewährleistung erfüllen wir, indem wir diejenigen Teile nach billigem Ermessen nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstarids als mangelhaft erwiesen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Wird eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Beginn der Frist maßgeblich.
- Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Gewährleistung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind -, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu fordern.
- Auf Montage- und Materialfehler zurückzuführende Mängel an Maschinen oder Apparaten beseitigen wir ohne Berechnung, soweit dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann. Erfüllen wir unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so tragen wir die unmittelbar entstehenden Kosten einschließlich der Kosten des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Im übrigen trägt der Kunde die Kosten insbesondere für eventuelle Hilfskräfte, die Beistellung von Gerätschaften usw.
- Bei Mängel an gelieferten Verschleiß- oder Ersatzteilen tragen wir die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Alle übrigen Kosten trägt der Kunde.
- Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate; sie läuft zumindest aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
- Lassen wir eine von uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung schuldhaft verstreichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
§7 Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, insbesondere solche auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei eigenem grobem Verschulden oder bei grobem Verschulden unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadenersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Unabhängig von Ziff. 1 haften wir dem Kunden in dem Umfang, in weichem die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz leistet. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die "Allgemeinen Haftpflichtbedingungen" (AHB) zugrunde.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Bergisch Gladbach.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem Kunden - auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Bergisch Gladbach, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Die vertraglichen Beziehungen unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Eine unwirksam Bestimmung haben die Parteien durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.




